Ihre Anregungen und Beschwerden
Die Ombudsstelle im Kommunalen Jobcenter Hamm steht
Ihnen als Ansprechpartner zur Aufnahme von Beschwerden
und Anregungen rund um das Bürgergeld und das SGB II
zur Verfügung.
Sie nimmt eine weitgehend unparteiliche Rolle ein und
vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
Jobcenter und den Bürgerinnen und Bürgern.
Darüber hinaus beantwortet sie auch gern Ihre allgemeinen
Fragen zum Bürgergeld.
Wie nehme ich Kontakt zur Ombudsstelle auf?
Sie können die Ombudsstelle auf verschiedenen Wegen
kontaktieren:
( 02381 17 68 34 (bitte nutzen Sie den Anrufbeantworter)
* Ombudsstelle im Kommunalen Jobcenter Hamm
Teichweg 1
59075 Hamm
@ ombudsstelle@stadt.hamm.de
Gerne können Sie auch persönlich zur Ombudsstelle kommen:
Ohne Termin ist die Ombudsstelle (im Teichweg 1) immer
mittwochs zwischen 10 und 12 Uhr für Sie ansprechbar.
Grundsätzlich können auch Gespräche außerhalb dieser Zeit
stattfinden, bitte vereinbaren Sie Ihren Termin vorab telefonisch.
Der Ombudsrat begleitet die Arbeit der Ombudsstelle
Kontakt
Ombudsstelle
Kommunales Jobcenter Hamm AöR
Ombudsstelle
Ulf Schmale
Teichweg 1
59075 Hamm
Tel.: 02381/17-6834
E-Mail: ombudsstelle@stadt.hamm.de